OVMH aktuell

Anfang 2025 gibt's unsere nächste OVMH in Glauchau! Hier sind ab sofort die aktuelle Ausschreibung  die Anmeldung (Warteliste)  und die aktuelle Startliste verfügbar.

!!! Bereits einen Tag nach Veröffentlichung ist unser Turnier bereits ausgebucht. Anmeldungen dafür werden auf die Warteliste gesetzt !!!
Offenbar ist unsere Halle zu klein. Dankeschön für euer überwältigendes Interesse!

Ein gutes Gefühl, wenn so viele Bogensportler gern zu uns kommen. Natürlich spielt der Jahreswechsel und die Nähe zu den Meisterschaften eine große Rolle. Stimmige Wettkampfbedingungen und eine gute Turnieratmosphäre sind die Dinge, die wir dazu beitragen.

900er Aktuell

Hier veröffentlichen wir die Ausschreibung, das Anmeldeformular sowie die Meldeliste für 900er Runde. Nach dem Wettkampf sind die aktuellen Ergebnisse ebenfalls hier zu finden.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Ralf Zeitlmann
August-Bebel-Str. 19
08371 Glauchau

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html.

 

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Art und Zweck der Verarbeitung:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches.

Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zur Optimierung unserer Website.

Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. anonymisiert statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

 

Speicherdauer:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Website dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

 

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

 

Newsletter

Art und Zweck der Verarbeitung:

Für die Zustellung unseres Newsletters erheben wir personenbezogene Daten, die über eine Eingabemaske an uns übermittelt werden.

Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-Opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Anmeldung zum Newsletter, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben.

Rechtsgrundlage:

Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Website abmelden oder uns Ihren Widerruf über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

 

Speicherdauer:

Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne bestehende Einwilligung können wir Ihnen unseren Newsletter leider nicht zusenden.

Widerruf der Einwilligung:

Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Abmeldung kann über den in jeder E-Mail enthaltenen Link oder beim unten aufgeführten Datenschutzbeauftragten bzw. der für den Datenschutz zuständigen Person beantragt werden.

 

Kontaktformular

Art und Zweck der Verarbeitung:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

 

Speicherdauer:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.

Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

 

Verwendung von Google Maps

Auf dieser Website nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion.
Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen: https://policies.google.com/privacy. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier: https://www.dataliberation.org

Durch den Besuch der Website erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet.

Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Websites. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

Widerruf der Einwilligung:

Vom Anbieter wird derzeit keine Möglichkeit für einen einfachen Opt-out oder ein Blockieren der Datenübertragung angeboten. Wenn Sie eine Nachverfolgung Ihrer Aktivitäten auf unserer Website verhindern wollen, widerrufen Sie bitte im Cookie-Consent-Tool Ihre Einwilligung für die entsprechende Cookie-Kategorie oder alle technisch nicht notwendigen Cookies und Datenübertragungen. In diesem Fall können Sie unsere Website jedoch ggfs. nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

 


Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger eines Widerspruchs

Ralf Zeitlmann
August-Bebel-Str. 19
08371 Glauchau

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Ralf Zeitlmann
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Datenschutzerklärung wurde mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2020-09-30).

Ausschreibungen abbonieren

Hier könnt Ihr Euch in unsere Mailinglisten eintragen, um keine Ausschreibungen mehr zu verpassen.

2019

Verlauf60 Jahre Bogensport in Glauchau - unser Jubläumsjahr gemeinsam mit dem DBSV (worauf wir durchaus stolz sind)! Das Highlight schlechthin war sicher die Neuauflage der Glauchauer 24, unserem 24-Stunden- Turnier in der Halle. Nach der Premiere 2009 war dieses Turnier trotz des riesigen Aufwandes ein tolles Event mit begeisterten Teilnehmern. Und damit unsere eigenen Leute nicht zu kurz kommen, haben wir im Spätsommer unser Nachtschiessen wiederbelebt.

 

 

 

Ergebnisliste offene Vereinsmeisterschaft Halle

Hier findet ihr die aktuelle Ergebnisliste der offenen Vereinsmeisterschaft Halle.

Sandsaga aktuell

Liebe 3D-Fans,

hier findet ihr die Ausschreibung und die Ergebnisse der letzten Sandsaga. 

Alle ins Kill!

Die Datenschutzordnung des BSC Glauchau

Datenschutzordnung des Bogensportclub Glauchau e.V.

Stand: 23.03.2018

Präambel

In Ergänzung zu §8 der Satzung gibt sich der Verein folgende Datenschutzordnung:

§1 Erfassung und Verarbeitung von Daten

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt alle erforderlichen Daten seiner Mitglieder, einschließlich personenbezogener Daten, die zur Erfüllung gemäß der Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben erforderlich sind.
  2. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes in den Verein nimmt der Verein folgende Daten auf:
    1. seinen Namen,
    2. seine Adresse,
    3. seine Kontaktdaten,
    4. sein Geburtsdatum und
    5. seine Bankverbindung sowie gegebenenfalls
    6. seine Lizenzen und
    7. seine Funktionen im Verein.
  3. Diese Informationen werden in den vereinseigenen EDV-Systemen und in den EDV-Systemen der Mitglieder des Vorstands zur Erfüllung des Vereinszwecks gespeichert, übermittelt und verändert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
  4. Sonstige Informationen über Mitglieder und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich und sie zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen,dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung entgegensteht.

§2 Weitergabe von Daten an Verbände aufgrund Mitgliedschaft des Vereins

  1. Als Mitglied des Kreissportbund Zwickau, des Landessportbund Sachsen und der für die den Bogensport zuständigen Fach-und Dachverbände ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den betreffenden Verband zu melden und bestimmte personenbezogene Daten zu übermitteln.
  2. Übermittelt werden dabei:
    1. der Name,
    2. das Alter und das Geburtsdatum,
    3. die ausübende Sportart und
    4. die Mitgliedsnummer sowie gegebenfalls
    5. weitere von den Verbänden geforderten Daten.

Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich übermittelt:

  1. die vollständige Adresse,
  2. die Kontaktdaten sowie
  3. die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
  4. Im Rahmen von Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den betreffenden Verband.

§3 Veröffentlichung von Daten

  1. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Bilder seiner Mitglieder durch Aushang in vereinseigenen Schaukästen, auf seinen Internetseiten und übermittelt Daten und Bilder zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie an elektronische Medien.
  2. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse von Turnieren und Wettkämpfen, Ranglisten, besondere Ereignisse, Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Versammlungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre.
  3. Die Veröffentlichung und Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und soweit aus sportlichen Gründen erforderlich, Alter oder Geburtsjahrgang
  4. Im Rahmen von Turnieren oder Wettkämpfen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.
  5. Auf seinen Internetseiten berichtet der Verein zudem auch über Ehrungen, Jubiläen und Auszeichnungen seiner Mitglieder.
  6. Der Vorstand macht diese besonderen Ereignisse des Vereinslebens durch Aushang in vereinseigenen Schaukästen und auf seinen Internetseiten bekannt. Hierbei können Bilder von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden:
    Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion imVerein und soweit erforderlich, Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
  7. Berichte über Ehrungen und Auszeichnungen mit Bildern darf der Verein unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer - auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
  8. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung und Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten aus 5. und 6. im Allgemeinen oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung und Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung und Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds aus Schaukästen und von seiner Internetseite und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen und Übermittlungen. Der Verein benachrichtigt die betroffenen Verbände über den Widerruf des Mitglieds.
  9. Eine Veröffentlichung von in 2. genannten Daten bleibt von dem unter 8. genannten Widerspruch eines Mitgliedes unberührt.

§4 Weitergabe von Daten an Mitglieder

  1. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
  2. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.

§5 Dauer der Datenspeicherung

  1. Beim Austritt werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

§6 Einverständnis, Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des Vereins stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem Ausmaß und Umfang dieser Ordnung zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder das Mitglied eingewilligt hat.
  2. Jedes Mitgliedhat das Recht auf
    1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
    2. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
    3. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
    4. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
  3. Um die Aktualität der erfassten Daten, gemäß §1 dieser Ordnung, gewährleisten zu können, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, Änderungen umgehend dem Verein mitzuteilen.

§7 Datenschutz

  1. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörendem Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch weiter, wenn die oben genannten Personen aus dem Verein ausgeschieden sind.

Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde am 23.03.2018 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ersetzt alle bis dahin geltenden Regelungen und Vereinbarungen.

Die Finanzordnung des BSC Glauchau

Finanzordnung des Bogensportclub Glauchau e.V.

Stand: 24.03.2023

Präambel

In Ergänzung zu §8 der Satzung gibt sich der Verein folgende Finanzordnung:

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Verordnung gilt für alle Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten des Bogensportclub Glauchau e.V., soweit sie durch diesen verwaltet werden.
  2. Die Verwaltung aller Sachverhalte, die durch diese Verordnung geregelt werden, obliegen dem Vorstand des Bogensportclub Glauchau e.V.. Jedes Tätig werden des Vorstandes bedarf eines vorherigen Beschlusses desselben, welcher schriftlich nachzuweisen ist.
  3. Bei der Verwaltung des Vermögens des Vereins hat der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.

§ 2 Haushaltsplan

  1. Zu Beginn eines jeden Haushaltjahres sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in einen Haushaltplan zu veranschlagen und dem Haushaltabschluss des vergangenen Jahres gegenüberzustellen. Der Haushaltplan ist nach sachlichen Gesichtspunkten und klar zu gliedern.
  2. Die Haushaltansätze, alle Kalkulationen und notwendige Schätzungen sollen vorsichtig vorgenommen werden. Größere oder außergewöhnliche Posten sind schriftlich zu erläutern.
  3. Der Haushaltplan wird vom Schatzmeister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden nach Beratung und Genehmigung durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

§ 3 Haushaltsabschluss

  1. Zum Ende eines jeden Rechnungsjahres (gleich Kalenderjahr) sind die Bücher abzuschließen. Ein entsprechender Haushaltabschluss ist zu erstellen. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sind in den Ansätzen im Haushaltplan gegenüberzustellen. Vermögen und Verbindlichkeiten sind zu ermitteln und zu dokumentieren.
  2. Der Haushaltabschluss wird vom Schatzmeister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden nach Beratung und Genehmigung durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

§ 4 Rechnungsführung

  1. Für die Rechnungsführung ist unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes der Schatzmeister verantwortlich. Die Kassen- und Kontoführung wird durch Vorstandsbeschluss geregelt. Die Führung von Kassen und Konten des Vereins außerhalb der eigenen Rechnungsführung ist untersagt. Konten bei Dritten müssen auf den Namen des Vereins lauten.
  2. Der Vorstand kann einzelnen Amtsinhabern besondere Aufgabenbereiche, Handlungskompetenzen und Kontovollmachten übertragen.

§ 5 BANKKONTO, HANDKASSE

  1. Für das Bankkonto sind drei vom Vorstand benannte Mitglieder zeichnungsberechtigt.
  2. Der Verein führt eine Handkasse. Der Barbetrag dieser Kasse sollte einen Betrag von 150,00 EUR nicht überschreiten.
  3. Offene finanzielle Forderungen des Vereins können 14 Tage nach Fälligkeit mit einer Mahngebühr von 5,00 EUR belegt werden.

§ 6 Buchführung

  1. Die Buchführung des Vereins muss nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erfolgen.
  2. Die sachliche Richtigkeit von Belegen wird durch Vorstandsbeschluss bestätigt. Für die rechnerische Richtigkeit von Belegen und daraus resultierender Buchungen zeichnet ein Vorstandsmitglied verantwortlich.
  3. Der Vorstand hat sich regelmäßig und in geeigneter Weise von der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überzeugen. Dies geschieht in der Regel durch einen Bericht des Schatzmeisters in der Vorstandssitzung.

§ 7 Verwendung der Mittel

  1. Alle Personen, die über Mittel des Vereins verfügen, sind gehalten, sparsam damit umzugehen. Mitgliedern, die gegen diesen Grundsatz verstoßen kann die Erstattung ihrer Auslagen verweigert werden. Sie können außerdem für den durch ihr Verhalten verursachten Schaden persönlich haftbar gemacht werden.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Der Vorstand und die mit Kompetenzen und Vollmachten ausgestatteten Amtsträger sind bei allen Ausgaben an den genehmigten Haushaltplan gebunden.
  4. In begründeten Fällen kann der Vorstand notwendige, aber nicht im Haushaltplan vorgesehene Ausgaben unter 2.500,00 EUR genehmigen, sofern eine Deckung vorhanden ist.
  5. Zulässig ist auch eine Kürzung oder Streichung anderer vorgesehener Ausgaben.
  6. Der nächsten Mitgliederversammlung ist über die Abweichung vom Haushaltplan zu berichten.

§ 8 Abrechnungsvorschriften

  1. Verauslagte erstattungsfähige Kosten werden unter Verwendung des „Antrages auf Erstattung“ und unter Beifügung von Belegen / Kostenaufstellungen erstattet. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten einzureichen.
  2. Für die Erstattung der Teilnahmekosten an Landesmeisterschaften der Verbände SBV und SSB (Wettkampfförderung) wird eine Obergrenze von 100,00 EUR je Vereinsmitglied im Kalenderjahr festgelegt und bezieht sich ausschließlich auf das Startgeld.
  3. Für die Erstattung der Teilnahmekosten an Deutschen Meisterschaften der Verbände SBV und SSB (Wettkampfförderung) wird für jede notwendige Übernachtung 10,00 EUR und für die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt 0,10 EUR pro Kilometer erstattet. Als Ausgangspunkt ist der Vereinssitz festgelegt. Für die Erstattung ist das Formular „Abrechnung Deutsche Meisterschaft“ zu verwenden. Das Startgeld für Deutsche Meisterschaften wird vom Verein getragen.
  4. Kosten für erworbene Leistungsabzeichen werden vom Verein erstattet.

§ 9 Kassenprüfung

  1. Die Buchführung eines jeden Haushaltjahres ist durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Die Prüfung muss nach Abschluss des Rechnungsjahres vorgenommen werden. Über jede Prüfung ist ein Protokoll durch die gewählten Kassenprüfer zu erstellen, dass dem Vorstand vorzulegen ist. Ein zusammengefasster Prüfungsbericht mit allgemeinen Angaben über die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und die finanzielle Situation des Vereins ist von den Kassenprüfern der Mitgliederversammlung schriftlich vorzulegen.
  2. Auf Antrag der Kassenprüfer beschließt die Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen Jahresbeitrag. Dieser beträgt für ordentliche Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr 100,00 EUR, für alle ordentlichen Mitglieder unter 18 Jahren 40,00 EUR. Für passive Mitglieder beträgt der Mitgliedsbeitrag 50,00 EUR. Dieser Mitgliedsbeitrag schließt die Mitgliedschaft im LSB/ KSB und im SBV mit ein.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht freigestellt.
  3. Für Ehegatten sowie für Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften der Vereinsmitglieder kann bei ordentlicher Mitgliedschaft beider der Jahresbeitrag eines Partners gemäß § 10 Abs. 1 um 50% ermäßigt werden. Bei ordentlicher Mitgliedschaft eines Elternteils kann der Jahresbeitrag gemäß § 10 Abs.1 für die Mitgliedschaft seiner Kinder ab dem zweiten Kind um 50% ermäßigt werden. Die Ermäßigung ist jährlich bis zum 31.12. beim Vorstand schriftlich für das Folgejahr zu beantragen. Eine rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen. Ablehnungsgründe werden dem Antragsteller vom Vorstand schriftlich mitgeteilt.
  4. Die Entrichtung des Jahresbeitrages hat bis zum 15.02. des laufenden Jahres zu erfolgen. Über die Kontrolle und Nachweisführung hat der Schatzmeister Ende März des laufenden Jahres dem Vorstand Rechenschaft abzulegen. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich über Lastschrifteinzug.
  5. Jedes Mitglied hat dafür zu Sorgen, dass die Beiträge mittels Lastschriftverfahren zum 15.02. des laufenden Jahres eingezogen werden können. Eventuelle Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes. Veränderungen bzgl. der Bankverbindung bzw. der Anschrift sind unverzüglich dem Schatzmeister mitzuteilen.
  6. In begründeten Fällen kann durch den Vorstand eine Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag ordentlicher Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr in Höhe von maximal 50% gewährt werden.
  7. Bei Aufnahme eines ordentlichen oder passiven Mitglieds im Laufe eines Kalenderjahres wird der Jahresbeitrag nach Festlegung des Vorstandes anteilig erhoben.

§ 11 Aufnahmegebühren

  1. Der Bogensportclub Glauchau e.V. erhebt zur Aufnahme eines ordentlichen Mitgliedes eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,00 EUR. Die Aufnahmegebühr für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beträgt 20,00 EUR.
  2. In begründeten Fällen kann durch den Vorstand eine Ermäßigung auf die Aufnahmegebühr gewährt werden.

§ 12 Schnupperangebote

  1. Der Bogensportclub Glauchau kann Anfängern ein Schnupperangebot mit Recurvebögen zu folgenden Konditionen anbieten:
    1. Kinder : 1/4 Jahr Training incl. Bogenmiete für 75,00 EUR.
    2. Erwachsene : 1/4 Jahr Training incl. Bogenmiete für 95,00 EUR.
  2. Bei weiterem Interesse am Bogensport hat der Anfänger zum Ablauf dieses Angebotes die Aufnahme in den Verein zu beantragen.

§ 13 Arbeitsleistung

  1. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, im Verein nach bestem Wissen und Können mitzuarbeiten und den Verein zu unterstützen. Dabei hat jedes Vereinsmitglied, außer Ehrenmitglieder, ein festgelegtes Volumen an Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein zu leisten.
  2. Für ordentliche und passive Mitglieder ab 18 Jahren ist ein Volumen von mindestens 20 Pflicht- Arbeitsstunden zu leisten. Für ordentliche und passive Mitglieder unter 18 Jahren ist ein Volumen von mindestens 10 Pflicht- Arbeitsstunden zu leisten. Zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag ist ein Ausgleichsbeitrag in Höhe von 100.00 € (ab 18 Jahren) bzw. 50.00 € (unter 18 Jahren) an den Verein zu entrichten. Im ersten vollen Mitgliedsjahr ist der Ausgleichsbeitrag bis zum 15.04. zu entrichten. Für jede geleistete Pflicht- Arbeitsstunde wird ein Ausgleich in Höhe von 5,00 € (ab 18 Jahren) bzw. 5,00 € (unter 18 Jahren) erstattet. Die Erstattung erfolgt zeitgleich mit der Entrichtung des Ausgleichsbeitrags des Folgejahres.
  3. Die Nachweispflicht über geleistete Vereinsarbeit obliegt dem Vereinsmitglied selbst und ist für den jeweiligen Einsatz schriftlich aufzuzeichnen und vom Vorstand zu quittieren und bis zum 31.10. des Jahres nachzuweisen.

§ 14 Inkrafttreten

Die vorliegende Finanzordnung des Bogensportclub Glauchau e.V. tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 05.03.2008 in Kraft. Änderungen dieser Ordnung haben entsprechend der Satzung des Bogensportclub Glauchau e.V. zu erfolgen.

Der Vorstand

Vorstehende Finanzordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24.03.2023 letztmalig geändert.

Die Satzung des BSC Glauchau

Satzung des Bogensportclub Glauchau e.V.

Stand: 23.03.2018

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: "Bogensportclub Glauchau e.V." und hat seinen Sitz in Glauchau. Er wurde am 14.02.2002 gegründet und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal eingetragen werden.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    1. das regelmäßige Abhalten von Trainingseinheiten und die Teilnahme an Wettkämpfen in der Sportart Bogenschießen
    2. die Durchführung von Bogensport- Wettkämpfen
    3. die Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Bogensports und die Erweiterung des Glauchauer Freizeitangebotes
    4. Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleiter/innen.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, ausgenommen Auslagen und Aufwandsentschädigungen.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Der Verein führt als Mitglieder:
    1. passive Mitglieder
    2. Ehrenmitglieder
  2. Mitglied des Vereins kann jeder ohne Rücksicht auf Beruf, Rasse und Religion werden, der die Ziele des Vereins unterstützt. Vorraussetzung ist die Anerkennung von Satzung und Regeln des Vereins.
  3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
  4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.
  5. Zum Ehrenmitglied werden Personen ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
  6. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich selbst nicht sportlich betätigen, aber im übrigen die Interessen des Vereins fördern.
  7. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Ordentliche Mitglieder haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
  8. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
  9. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch Austritt, der nur schriftlich für den Schluss eines Kalender-jahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist;
    2. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 6 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat;
    3. durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist dem Auszu-schließenden schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.
  10. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.
  11. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.
  12. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Vereins bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Organe des vereins

  1. Die Organe des Vereins sind:
    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

§ 5 Mitgliedsversammlung

  1. Jede Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll einmal jährlich in den drei ersten Monaten des Kalenderjahres stattfinden.
  3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher per E-Mail mit Angabe der geplanten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mailadresse zu erfolgen. Mitglieder ohne dem Verein bekannte E-Mail- Adresse und Mitglieder, die vorab schriftlich der Einladung per E-Mail widersprochen haben, werden per Brief an die dem Verein zuletzt bekannte Postadresse eingeladen. Die Einladungen per E-Mail und per Brief müssen inhaltsgleich gestaltet sein.
  4. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung.
  5. Über die Versammlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
  6. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes ordentliche Mitglied ab einem Alter von 16 Jahren hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann in der Mitgliederversammlung nur persönlich ausgeübt werden.
  7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Enthaltungen zählen nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  8. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder. Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den ordentlichen.

§ 6 Der Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schatzmeister/in. Hiervon ist jeder einzeln zur Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich berechtigt.
  2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelner Aufgaben.
  3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.
  4. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
  5. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus, sofern diese Satzung an anderer Stelle keine abweichende Regelung trifft. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung bilden. Bei Bedarf können auf Vorstandsbeschluss einzelne Wahlfunktionen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vereins gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach §3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
  6. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 6 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich oder fernmündlich.
  7. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und legt diese schriftlich nieder.
  8. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Derart gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 7 Satzungsänderungen

  1. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
  2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

§ 8 Ordnungen

  1. Folgende Ordnungen sind für die Mitglieder des Vereins verbindlich:
    1. Finanzordnung
    2. Objektordnung bzw.Hallenordnung
    3. Datenschutzordnung sowie
    4. die Ordnungen der zuständigen Fachverbände
  2. Die unter 1 aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 9 Schriftverkehr

  1. Auf Wunsch eines Vereinsmitglieds können Nachrichten, die laut Satzung der Schriftform bedürfen, auch mittels E- Mail übermittelt werden. Hierzu führt der Vorstand ein Adressregister mit der entsprechenden Mitgliedsadresse. Die Nachweispflicht für den Nachrichtenempfang gegenüber dem Vorstand liegt dann stets beim Mitglied. Die Möglichkeit des herkömmlichen Schriftverkehrs bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Auflösungsbestimmungen

  1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Sächsischen Bogenschützenverband e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 14.02.2002 beschlossen und in der Mitgliederversammlung vom 23.03.2018 letztmalig geändert.

Ausschreibung Sandsaga

Hier findet Ihr die aktuelle Ausschreibung: